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Hanf Stories

Cannabismedizin in Österreich: Warum die aktuelle Gesetzeslage bei Cannabis-Blüten für viele unverständlich ist

Die Cannabis-Paradoxie Österreichs. Man darf Cannabis-Samen kaufen. Man darf Stecklinge kaufen. Der Staat baut Cannabis an und verkauft es gewinnbringend in der EU weiter. Doch Patienten erhalten keine Medizinalcannabis-Blüten und Freizeit-Cannabis bleibt verboten. Wie sinnvoll ist Österreichs Cannabis-Politik noch im europäischen Vergleich? Der große Überblick über Gesetze, Widersprüche und Reformbedarf.

Cannabis gehört zu den meistdiskutierten Themen der europäischen Drogen- und Gesundheitspolitik. Während Deutschland den Besitz und Eigenanbau für Erwachsene teilweise legalisiert hat und die Schweiz neue Regulierungsmodelle testet, bleibt Österreich bei Cannabis einem widersprüchlichen Sonderweg treu. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Freizeit-Cannabis (Genusscannabis) und Medizinalcannabis (Cannabis als Arzneimittel). Beide Bereiche werden häufig vermischt, obwohl sie rechtlich und gesundheitspolitisch völlig unterschiedlich behandelt werden sollten. Gerade hier zeigen sich die größten Widersprüche der österreichischen Gesetzgebung.

Was ist der Unterschied zwischen Freizeit-Cannabis und Medizinischem Cannabis?

Freizeit-Cannabis: Verwendung zu Genusszwecken

Unter Freizeit-Cannabis oder Genusscannabis versteht man Cannabis-Produkte, die von Erwachsenen außerhalb medizinischer Behandlungen konsumiert werden. Dazu zählen insbesondere:

In Österreich gelten THC-haltige Cannabis-Blüten grundsätzlich weiterhin als Suchtmittel und unterliegen den entsprechenden gesetzlichen Beschränkungen.

Cannabis Medizin: Cannabis als Arzneimittel

Medizinalcannabis hingegen dient der Behandlung von Krankheiten und Beschwerden. In vielen Ländern werden Cannabis-Arzneimittel beispielsweise eingesetzt bei:

  • chronischen Schmerzen
  • Multipler Sklerose
  • Krebsbegleittherapien
  • Appetitlosigkeit
  • neurologischen Erkrankungen
  • therapieresistenten Beschwerden

Hier steht nicht der Freizeitkonsum im Vordergrund, sondern die medizinische Versorgung von Patienten unter ärztlicher Kontrolle. Genau an diesem Punkt unterscheiden sich Deutschland, die Schweiz und Österreich besonders deutlich.

Deutschland: Medizinisches Cannabis ist längst etabliert

Cannabis-Blüten als Arzneimittel

Deutschland hat in den vergangenen Jahren ein modernes System für Medizinalcannabis aufgebaut. Patienten können bei entsprechender Indikation unter ärztlicher Betreuung unter anderem erhalten:

  • medizinische Cannabis-Blüten
  • standardisierte Cannabis-Extrakte
  • cannabinoidhaltige Arzneimittel

Medizinisches Cannabis wird dabei wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel behandelt.

Zusätzlich: Teillegalisierung für Erwachsene

Neben dem medizinischen Bereich wurde in Deutschland auch der private Umgang mit Cannabis teilweise legalisiert. Erwachsene dürfen:

Deutschland trennt damit zunehmend zwischen Gesundheitspolitik und Strafrecht.

Schweiz: Regulierung statt Ideologie

Wissenschaftlicher Ansatz bei Cannabis

Die Schweiz verfolgt einen pragmatischen Weg. Einerseits existieren kontrollierte Pilotprojekte für Freizeit-Cannabis, andererseits ist der Zugang zu Medizinalcannabis deutlich liberaler als in Österreich. Das Ziel besteht darin, politische Entscheidungen auf wissenschaftliche Daten statt auf ideologische Debatten zu stützen.

Österreich: Ein Land voller Cannabis-Paradoxien

Cannabis-Samen sind legal

Eine der bekanntesten Besonderheiten Österreichs: Cannabis-Samen dürfen legal verkauft und gekauft werden. Dabei handelt es sich um Samen, aus denen Pflanzen entstehen können, deren Blüten später einen hohen THC-Gehalt entwickeln. Aus Sicht vieler Beobachter beginnt hier bereits das erste rechtliche Paradoxon.

Cannabis-Stecklinge dürfen verkauft werden

Auch der Handel mit Cannabis-Stecklingen ist seit Jahren ein fester Bestandteil des österreichischen Marktes. In vielen Growshops können Konsumenten junge Cannabis-Pflanzen erwerben. Das bedeutet:

  • Samen kaufen
  • Stecklinge kaufen
  • Jungpflanzen besitzen und aufziehen

sind grundsätzlich möglich.

Das Problem beginnt erst bei bzw. mit den Blüten

Der eigentliche Widerspruch entsteht dadurch, dass die Pflanze selbst nicht automatisch das rechtliche Problem darstellt. Entscheidend sind die später entstehenden THC-haltigen Cannabis-Blüten, die nicht zulässig sind! Für viele Bürger wirkt diese Unterscheidung schwer nachvollziehbar.

Die größte Absurdität: Der Staat Österreich baut Cannabis an – Patienten profitieren aber nicht

Staatlicher Cannabis-Anbau durch die AGES

Besonders kontrovers wird die Situation beim Medizinalcannabis diskutiert. Was viele Menschen nicht wissen: Die staatliche AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) verfügt seit Jahren über die gesetzliche Berechtigung, Cannabis für pharmazeutische Zwecke anzubauen. Jährlich werden dabei erhebliche Mengen Cannabis produziert und wirtschaftlich verwertet. Aus den geernteten Pflanzen werden pharmazeutische Wirkstoffe gewonnen, die unter anderem für die Herstellung cannabinoidhaltiger Medikamente genutzt werden.

Österreich produziert Cannabis – aber keine Cannabis-Blüten für Patienten

Hier entsteht eines der größten politischen und gesundheitspolitischen Paradoxe des Landes: Der Staat baut Cannabis an, Patienten erhalten jedoch kaum Zugang zu Cannabis-Blüten als Arzneimittel. Während in Deutschland Cannabis-Blüten längst als verschreibungsfähige Arzneimittel etabliert sind, konzentriert sich Österreich weiterhin vor allem auf isolierte Wirkstoffe. Verfügbar sind beispielsweise:

  • Ölige THC Tropfen "Dronabinol" (reines THC)
  • einzelne cannabinoidbasierte Arzneimittel (mit reinem THC & CBD)

Nicht verfügbar ist jedoch ein mit Deutschland vergleichbarer Zugang zu verschreibungsfähigen Medizinalcannabis-Blüten.

Warum viele Ärzte und Patienten Kritik üben

Kritiker sehen darin einen Widerspruch: Einerseits wird anerkannt, dass Cannabinoide medizinisch wirksam sein können. Andererseits wird Patienten der Zugang zu einer in vielen Ländern anerkannten Darreichungsform – nämlich standardisierten Cannabis-Blüten als Arzneimittel – weitgehend verwehrt. Dadurch entstehen:

  • eingeschränkte Therapieoptionen
  • zusätzliche bürokratische Hürden
  • geringere Wahlfreiheit für Ärzte
  • Nachteile gegenüber Patienten in Deutschland oder der Schweiz

Österreichs Cannabis-Politik zwischen Vergangenheit und Zukunft

Deutschland und die Schweiz entwickeln sich weiter

Deutschland hat sowohl beim Freizeit-Cannabis als auch beim Medizinalcannabis weitreichende Reformen umgesetzt. Die Schweiz testet neue regulierte Modelle und sammelt wissenschaftliche Erkenntnisse. Österreich hingegen hält an einem System fest, das aus Sicht vieler Experten immer schwerer nachvollziehbar wird.

Fazit: Die Trennung zwischen Freizeit-Cannabis und Medizinalcannabis fehlt in Österreich

Die österreichische Cannabis-Debatte leidet häufig darunter, dass Freizeit-Cannabis und Medizinalcannabis in einen Topf geworfen werden. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche Bereiche:

  1. Freizeit-Cannabis (z.B. eigener Anbau zu Hause, Cannabis Social Clubs) betrifft Konsum, Regulierung und Strafrecht.
  2. Medizinalcannabis (Abgabe durch Arzt, Apotheke) betrifft Patientenversorgung, Therapieoptionen und Gesundheitswesen.

Gerade beim Medizinalcannabis zeigt sich die wohl größte Widersprüchlichkeit der aktuellen Situation: Österreich erlaubt den staatlich kontrollierten Anbau von Cannabis, erkennt die medizinische Wirkung von THC an und ermöglicht die Verschreibung bestimmter Cannabis-Wirkstoffe – verweigert Patienten aber weiterhin einen breiten Zugang zu verschreibungsfähigen Cannabis-Blüten als Arzneimittel. Während Deutschland und die Schweiz zunehmend auf Regulierung, wissenschaftliche Erkenntnisse und Patientenorientierung setzen, bleibt Österreich bei Cannabis in vielen Bereichen zwischen Reformbereitschaft und Stillstand gefangen. Für Patienten, Ärzte und die Branche stellt sich daher weiterhin die Frage, ob die bestehende Gesetzeslage den Anforderungen einer modernen Gesundheits- und Drogenpolitik noch gerecht wird.

Quellenangaben:

RIS Österreich – Suchtmittelgesetz (SMG)
AGES Österreich – Medizinisches Cannabis
Jusline Österreich – § 6a SMG
LexisNexis Österreich – VfGH-Entscheidung zum Cannabis-Anbau
Gesund.at – Medizinal-Cannabis in Österreich
Die Schweiz entwickelt sich zum Hotspot im Hanfbusiness - www.bilanz.ch
Cannabis auf Rezept: 15.600 Patienten trotz "absurder Rechtslage" - www.kurier.at

Bilder: HANAFSAN, ChatGPT

Redaktioneller Inhalt wurde von Dr. Daniel Feurstein überprüft. ✓

Dr. Daniel Feurstein
Ausbildung:
  • Biologie-Studium an der Universität Konstanz mit Schwerpunkt Biochemie und Pflanzenphysiologie (2000 bis 2005)
  • Promotion am Lehrstuhl für Human- & Umwelttoxikologie an der Universität Konstanz (2006 bis 2009)
  • Post-Doc am renommierten Scripps Research Institute in Florida, USA (2010 bis 2011)
Berufserfahrung:
  • Study Director Bioanalytical Studies, Celerion Switzerland AG, Schweiz (2012 bis 2014)
  • Gruppenleiter Bioanalytik GxP, Molecular Partners AG, Schweiz (2014 bis 2018)
  • Gründer und CEO von Dr. Feurstein Medical Hemp GmbH (2017 bis heute)
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