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Hanfanbau in Deutschland und Österreich

Hanfblüten
Es gibt viel zu tun - „pflanzen“ wir`s an. Dieses Zitat aus dem Vorwort zum Buch-Klassiker „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“ lässt keinen Zweifel, der Hanf gehört zurück auf unsere Felder.

Nicht nur für die Landwirtschaft eine riesen Chance. Bis ein Landwirt allerdings die ersten Blüten, Blätter, Samen oder Fasern seiner Hanfpflanzen ernten kann, liegt meist eine intensive Auseinandersetzung mit Behörden, strengen Auflagen, verschiedenen Anträgen, Nachweisen und diversen Kontrollen hinter ihm. Dass Hanffelder kein Ärgernis, sondern als „Sehenswürdigkeiten“ wieder willkommen sind, und sich der Anbau dieser besonderen Pflanze lohnt, Freude macht und Zukunftsperspektiven bietet, zeigt unser ermutigendes Interview mit einem jungen Landwirt aus dem Vorarlberg. Er hat sich entschieden, dem Hanf zu einer Renaissance in unserer Region zu verhelfen.

Doch welche Hürden gilt es zu überwinden? Was hat es mit den im EU-Nutzhanfsorten-Katalog gelisteten und von der EU zertifizierten Nutzhanfsorten auf sich? Was für Anträge müssen gestellt und welche Genehmigungen eingeholt werden? Und wie erfolgen die Aussaat, Pflege und die Ernte der Hanfpflanzen?

Erlaubt oder verboten - auf die Hanfsorte kommt es an

Diese Frage beantwortet der gemeinsame EU-Nutzhanfsorten-Katalog, in dem all diejenigen, von der EU zertifizierten Nutzhanfsorten gelistet sind, deren Anbau in den EU-Mitgliedsstaaten zu gewerblichen Zwecken erlaubt ist. Das Saatgut der in diesem Sortenkatalog genannten Nutzhanfpflanzen erfüllt die europäischen Bestimmungen und darf legal angebaut werden. Aktuell sind dies um die 65 Sorten, was sich allerdings von Jahr zu Jahr ändern kann, so dass der Katalog immer bis spätestens zum 15. März des laufenden Jahres aktualisiert wird. So waren beispielsweise die Sorten Bialobrzeskie und Carmagnola in Deutschland 2020 nicht mehr zugelassen, da ihr durchschnittlicher THC- Gehalt im zweiten aufeinander folgenden Jahr den in Deutschland zulässigen Höchstwert überschritten hat. In Österreich dagegen war ihr Anbau erlaubt. Nur spezielles Saatgut dieser gelisteten Pflanzen ist für den Anbau zugelassen, was der Landwirt durch Vorlage der jeweiligen Saatgut-Etiketten mit den entsprechenden Zertifikaten bei den zuständigen Landesbehörden nachweisen muss.  
In Deutschland müssen die zum Anbau zugelassenen Hanfsorten einen THC-Gehalt unter 0,2 % in der pflanzlichen Trockenmasse aufweisen, was sicherstellt, dass sie nicht für die Herstellung von illegalem Cannabis geeignet sind. Hanfbauern dürfen nach dem Gesetz nur „echte“ Landwirte werden. Betrieben aus anderen agrarwirtschaftlichen Bereichen wie beispielsweise Gärtnereien, Winzern, Forstwirten sowie Privatpersonen ist es nicht erlaubt Hanf anzubauen. Andere Unternehmen oder Personen haben die Möglichkeit, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) den Anbau zu beantragen und erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn dies zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken dient. Auch wissenschaftliche Institute müssen den Anbau THC-armer zugelassener Hanfsorten bei der Bundesopiumstelle beantragen, obwohl die Suchtmittel relevante Grenze von 0,2% THC in diesen Sorten eben nicht überschritten wird.

Hanfernte

In Österreich dürfen Nutzhanfsorten aus dem EU-Sortenkatalog angebaut werden, wenn ihr THC-Gehalt unter 0,3% liegt. Von diesen Pflanzen können Fasern, Samen und Blätter geerntet werden, ohne unter das Suchtmittelgesetz zu fallen. Für Pflanzenteile, die in Lebensmittel und Kosmetika eingesetzt werden gilt jedoch auch die Grenze von 0,2% (neben weiteren relevanten Grenzwerten betreffend der täglichen Aufnahme). THC-haltige Blüten- und Fruchtstände unterliegen dagegen diesem Gesetz (und weiterführend dem UN Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1961) und dürfen nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke genutzt bzw. von Gewerbetreibenden mit einer Berechtigung zur Herstellung und zum Großhandel von Arzneimitteln und Giften verarbeitet werden (mit entsprechenden Zulassungen für Betäubungsmittel).
Um die Zulassung im EU-Sortenkatalog zu erhalten, durchläuft die Pflanze eine zweijährige Registerprüfung, bei der Merkmale wie die Uniformität, Beständigkeit und Unterscheidbarkeit beurteilt werden. Am Ende ist jedoch wichtig, dass der THC Wert konstant niedrig ist und auch in weiteren Generationen bleibt. In Österreich kommt eine zumindest zweijährige Prüfung auf ihren Anbauwert an verschiedenen Standorten dazu. Fällt die Begutachtung positiv aus, wird die Sorte zugelassen.

Die Behörde hat alles im Blick

Kontrollorgan für den Hanfanbau in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Jeder Landwirt, der Nutzhanf anbauen möchte, und sei es nur als Zwischenfrucht, muss dies bis spätestens zum 1. Juli des Anbaujahres bei der BLE mit genauen Angaben zur Lage und Größe der Anbaufläche und der verwendeten Hanfsorte anmelden, genehmigen lassen und umfassend dokumentieren. Auch der Beginn der Blüte muss der Behörde rechtzeitig mitgeteilt werden. Es werden Proben auf dem Feld genommen und der THC-Gehalt der Pflanzen bestimmt. Wenn dieser den gesetzlichen Grenzwert nicht überschreitet, gibt es grünes Licht für die Ernte. In Österreich kontrolliert die Agrar Markt Austria (AMA) alles rund um den Anbau von Nutzhanf. Auch hier muss die Sorte im EU-Sortenkatalog gelistet sein. Der Landwirt muss mit dem Etikett des Saatgutsackes belegen, dass er zertifiziertes und erlaubtes Originalsaatgut verwendet. Während der Wachstumsphase der Hanfpflanzen werden Stichproben genommen und im Labor auf ihren THC-Gehalt überprüft.  In der sogenannten Feldstückliste muss die Hanfsorte und die eingesäte Saatgutmenge in kg/ha erfasst werden. Wenn im Betrieb mehrere Sorten angebaut werden, muss jede einen eigenen Schlag erhalten und die ausgebrachte Saatgutmenge muss dem Pflanzenbestand entsprechen. Geerntet werden darf frühestens 10 Tage nach dem Ende der Blüte, es sei denn, es wurde schon vorher eine Pflanzenprobe von der AMA entnommen und von der AGES, der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit, analysiert. Die Ernte oder ein Umbruch bei Nutzung als Zwischenfrucht zu einem früheren Zeitpunkt ist nur mit schriftlicher Genehmigung  durch die AMA möglich.

Ernte

Zuerst muss gesät werden!

Entscheidend ist dabei, ob der Hanf zur Gewinnung von Samen oder Fasern angebaut wird. Davon hängt nicht nur die Wahl der Sorte ab, sondern auch der Zeitpunkt der Aussaat. Das Forschungsinstitut für Biologischen Landbau  (FiBL) empfiehlt, Faserhanf zwischen Mitte März und Mitte April zu säen, Sorten für die Samenernte dagegen erst zwischen Ende April und Anfang Mai, wenn der Boden schon auf über 8 Grad Celsius erwärmt ist.

Auf  Abstand oder dicht, breit oder hoch?

Will man die Hanffasern ernten, müssen die Pflanzen schnell in die Höhe wachsen und sollen sich möglichst nicht verzweigen, deshalb wird in Reihenabständen von 15 bis 17 cm gesät, wofür man eine Samenmenge von ca. 55 bis 70 Kg pro Hektar benötigt. Für die Samengewinnung müssen sich die Pflanzen weit verzweigen können und viele Blüten bilden. Deshalb sät man zu diesem Zweck weniger dicht, meist in Reihenabständen zwischen 30 und 40 Zentimetern, was einer Saatmenge von 12 bis 25 Kilogramm pro Hektar entspricht.

Fasern oder Samen – früher oder später wird geerntet!

Faserhanf wird früh geerntet, schon ab Ende Juli, wenn die Pflanzen blühen. Mit Spezialmaschinen werden die Pflanzen bodennah abgemäht und bleiben anschließend zwei bis drei Wochen auf dem Feld liegen, wobei man sie regelmäßig wendet. Während dieser Zeit der „Röste“ bauen Mikroorganismen das Pektin ab, das die Fasern zusammenhält. Wenn sich diese von den sogenannten „Schäben“, den verholzten Teilen, gelöst haben, werden die Fasern falls nötig noch gekürzt und dann in Ballen gepresst. Die Samen für die Gewinnung des wertvollen Hanföls, Hanfmehls und Hanfproteins werden ab September geerntet, nachdem sie gut hundert Tage gereift sind. Für das Dreschen braucht es einen speziell ausgerüsteten Mähdrescher, weil sich die sehr festen Hanffasern sonst leicht um die drehenden Teile wickeln, was die Maschine verstopfen kann. So „tourte“ noch 2018 eine spezielle Hanfernte-Maschine von einem süddeutschen Unternehmen in Bodenseenähe durch Deutschland, um in den unterschiedlichen Anbau –Regionen den Hanf zu ernten! Nach Angaben des FiBL können je nach Standortbedingungen 800 bis 2.000 Kilogramm Samen pro Hektar geerntet werden. Nach dem Dreschen der Samen lassen sich auch noch die Stängel zur Fasergewinnung ernten, aufgrund des späteren Erntezeitpunktes ist die Qualität allerdings geringer als bei speziellem Faserhanf.

Hanfverarbeitung

Bildquelle: © 2020 Tabea Walch

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