Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt klar – Cannabidiol (CBD) ist kein Suchtmittel

Cannabidiol (CBD), ein in der Pflanze Hanf (Cannabis) gebildetes nicht-psychoaktives Cannabinoid, erlangte in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung und rückte stark in den Fokus der Gesellschaft. Medial wurde viel darüber berichtet. Das Molekül CBD verhalf ohne Zweifel der Pflanze Hanf zu einer Art Aufschwung. Viele die früher mit der Pflanze Hanf nichts anfangen konnten, sehen heute das facettenreiche Potential. Offensichtlich gefiel diese Entwicklung nicht allen und der Widerstand gegen den natürlichen Wirkstoff CBD nahm stetig zu. Aus Sicht vieler Unternehmer wurde teilweise eine regelrechte Hexenjagt betrieben, die für einige auch das Aus bedeutete. Existenzen wurden zerstört und Jobs vernichtet. Größtenteils in einer Zeit in der die Corona Pandemie Gesellschaft und Wirtschaft ausreichend genug beansprucht. Den Höhepunkt nahm die Geschichte vor einigen Monaten, als die EU-Kommission berichtete, CBD als „narcotic“, das bedeutet als Suchtmittel, einzustufen zu wollen. Die Verwirrung war perfekt. Unternehmer und Verbraucher waren entrüstet und sprachlos über diese nicht haltbare mögliche Einstufung eines Nicht-Suchtmittels als Suchtmittel. „Über die letzten Monate erreichten uns hunderte Anfragen von besorgten Kunden und Apothekern. Keiner konnte nur im Ansatz nachvollziehen, wie so eine an den Haaren herbeigezogene Aussage zustande kommt. Fakten, die den Vorstoß der Kommission begründen beziehungsweise belegen, gibt es nicht. Die große Frage am Ende war aber – bedeutet dies nun das Aus für den natürlichen Wirkstoff CBD in der ganzen Europäischen Union?“ berichtet Dr. Daniel Feurstein, Gründer der Marke HANAFSAN®.
CBD IST KEIN SUCHTMITTEL
Am 19. November 2020 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union klar, dass Cannabidiol kein Suchtstoff ist. Zum einen wird festgehalten, dass nach derzeitigem Wissensstand der natürliche Wirkstoff keine schädlichen oder psychoaktiven Eigenschaften besitzt und somit keine Gefahr besteht. Folglich kommt aus Sicht des Gerichts auch das UN-Einheitsübereinkommen, dass „Cannabis“ bzw. eher „das Cannabinoid THC“ reguliert, nicht zum Tragen. Mit der sehr sinnvollen Begründung, dass das Einheitsübereinkommen das Ziel verfolgt „die Gesundheit und Wohl der Menschheit“ zu schützen.
CBD kann aus Blüten und Blättern zugelassener Hanfpflanzen extrahiert werden
Eine weiter klare Aussage des obersten EU-Gerichts folgte hinsichtlich der Herstellung von Cannabidiol. Aus Sicht der Behörde, waren Hanf Blüten von zugelassenen EU-Nutzhanf Sorten und daraus hergestellte Produkte oft Bundesland-abhängig ein rotes Tuch. Es wurde gegenüber CBD Herstellern mit dem UN-Einheitsübereinkommen argumentiert, welches generell „Cannabis“ verbietet – Samen und Blätter der Pflanzte aber ausnimmt. Diese Ausnahme wurde in behördlichen Argumentationen häufig nicht berücksichtigt beziehungsweise einfach der Fakt übersehen, dass Cannabidiol auch in den Blättern der Pflanze gebildet wird. So wurde pauschal „Cannabis/CBD/Hanf“ verboten und Produkte in Folge beschlagnahmt. Dieses Urteil von heute stellt klar fest, dass CBD aus der ganzen rechtmäßig angebauten Pflanze, einschließlich der Hanf- Blüten und Blätter, gewonnen werden kann.
Ein generelles Vermarktungsverbot für CBD ist in der EU nicht zulässig.
In der Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird abschließend festgehalten, dass der Wirkstoff Cannabidiol nur vom Handel ausgeschlossen werden kann, wenn verfügbare wissenschaftliche Daten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit belegen. Bis heute, 19. November 2020, ist dies jedoch nicht der Fall. Und auch basierend auf der in den letzten Jahren exponentiell ansteigender Anzahl wissenschaftlicher Publikationen, die die positiven Eigenschaften des Cannabinoids mehrfach unterstreichen, ist es auch unwahrscheinlich, dass sich dies ändert.
Quelle:
Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 141/20, Luxemburg, den 19. November 2020
Bildquelle: © Marian Weyo/shutterstock.com
Teilen